- Die Öffnungszeiten der Kitas sind generell in der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz in §2 Abs. 5 geregelt.
- Die Ganztagsbetreuung (GZ) umfasst eine tägliche Öffnungszeit von bis zu 10 Stunden.
- Der Teilzeitbereich (TZ oder DTZ) umfasst bis zu 7 Stunden täglich an einem Stück.
- Ganz konkret ist dies in der individuellen Betriebserlaubnis jeder Kita geregelt.
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