Foto: Thomas Brenner

  • Die Öffnungszeiten der Kitas sind generell in der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz in §2 Abs. 5 geregelt.
  • Die Ganztagsbetreuung (GZ) umfasst eine tägliche Öffnungszeit von bis zu 10 Stunden.
  • Der Teilzeitbereich (TZ oder DTZ) umfasst bis zu 7 Stunden täglich an einem Stück.
  • Ganz konkret ist dies in der individuellen Betriebserlaubnis jeder Kita geregelt.
Copyright ©2024