Foto: Thomas Brenner

  • Arzttermine gelten als Privatsache. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur Ärztin oder Arzt gehen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer während der Arbeit akut krank wird, kann zur Ärztin / zum Arzt gehen.
  • Um als Arbeitszeit gewertet zu werden, muss im Normalfall:

1. der Termin medizinisch notwendig sein

2. es sich um Untersuchungen handeln, die nur zu festgesetzten Zeiten angeboten werden wie z.B. Blutuntersuchungen, CT- oder Röntgenaufnahmen

3. in absehbarer Zeit kein Termin außerhalb der Arbeitszeit frei ist

4. dem Wunsch von Mitarbeiter*innen- Seite von Seite der Arztpraxis nicht nachgekommen wird (Bestätigung notwendig)

  • Angemessen Fahrtwege sind in diesem Fall ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt.
  • Der Einrichtungsleitung ist sofort nach der Vereinbarung des Termins Kenntnis davon zu geben. Die Leitung wird sich dann bemühen, diesen Termin aus dem Einsatzplan auszuplanen.
  • Nach der Rückkehr ist ebenfalls eine Bestätigung der Arztpraxis notwendig.
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