- Arzttermine gelten als Privatsache. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur Ärztin oder Arzt gehen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer während der Arbeit akut krank wird, kann zur Ärztin / zum Arzt gehen.
- Um als Arbeitszeit gewertet zu werden, muss im Normalfall:
1. der Termin medizinisch notwendig sein
2. es sich um Untersuchungen handeln, die nur zu festgesetzten Zeiten angeboten werden wie z.B. Blutuntersuchungen, CT- oder Röntgenaufnahmen
3. in absehbarer Zeit kein Termin außerhalb der Arbeitszeit frei ist
4. dem Wunsch von Mitarbeiter*innen- Seite von Seite der Arztpraxis nicht nachgekommen wird (Bestätigung notwendig)
- Angemessen Fahrtwege sind in diesem Fall ebenfalls als Arbeitszeit anerkannt.
- Der Einrichtungsleitung ist sofort nach der Vereinbarung des Termins Kenntnis davon zu geben. Die Leitung wird sich dann bemühen, diesen Termin aus dem Einsatzplan auszuplanen.
- Nach der Rückkehr ist ebenfalls eine Bestätigung der Arztpraxis notwendig.