Foto: Thomas Brenner

Foto- und Filmaufnahmen durch Dritte

  • Aufgabe der Kita ist die Sensibilisierung der Familien für den verantwortungsbewussten Umgang von Foto- und Filmaufnahmen von Kindern.
  • Bei einem Fest in der Kita darf im Rahmen des Hausrechtes ein Fotografier- und Filmverbot ausgesprochen werden. Dies geht nicht bei öffentlichen Festen z.B. Lätarer- Umzug, oder Misch veranstaltungen z.B. mit der Gemeinde zusammen.
  • Von solch einem Verbot sollte man nur im begründeten Ausnahmefall Gebrauch machen und dies ausführlich mit dem Elternausschuss thematisieren.
  • Letztendlich sind die Eltern verantwortlich für das, was sie mit den von ihnen gemachten Aufnahmen tun.
  • Ein Hinweis in der Einladung oder zu Beginn der Veranstaltung ist sinnvoll: Für Fotos und Filme, die Sie am Sommerfest machen, tragen Sie die Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung derer, besonders in Sozialen Medien, ohne Zustimmung der anderen Personen unzulässig ist.
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