Fortbildung /Qualifizierungsmaßnahme (QM)

Der Träger gewährt und sorgt für Fortbildungen, in einem ihm zur Verfügung stehenden Rahmen (finanziell, organisatorisch), die die Kitas in ihrer pädagogischen Arbeit weiter voranbringen.

Die Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf Mehrarbeitszeit, wenn sie über ihre tägliche Arbeitszeit hinaus an Fortbildungen teilnehmen.

Die Essensverpflegung bei Teamtagen / Teamschulungen / Teamfortbildungen ist bei Bedarf über den Kita-Etat für Fortbildungen abzurechnen. Hierfür gibt es keine anderweitigen Zuschüsse. Alternativ könnte jede Fachkraft etwas zum Essen für ein gemeinsames Buffet mitbringen.

Sollte ein Raum für Fortbildungen gebucht werden, ist auch dieser über den Fortbildungsetat der Kita abzurechnen.

Beim Besuch externer Fortbildungen wird die Rechnung des Anbieters über den Fortbildungsetat der Kita abgerechnet. Sind Essenskosten enthalten, müssen diese nicht herausgerechnet werden.

Bei Fortbildungen, die Module zur Fachkraft für den Situationsansatz beinhalten, muss bis zu Modul 4 kein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Kosten sind über den Fortbildungsetat der Kita zu verrechnen. Die Module 1 bis 4 können mit der Kita-Leitung geklärt werden. Ab Modul 5 muss über den Träger ein Antrag beim Vorstand gestellt werden.

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