Foto: Thomas Brenner

Fortbildungen /Qualifizierungsmaßnahmen

  • Der Träger gewährt und sorgt für Fortbildungen, in einem ihm zur Verfügung stehenden Rahmen (finanziell, organisatorisch), die die Kitas in ihrer pädagogischen Arbeit weiter voranbringen.
  • Die Teilzeitkräfte haben einen Anspruch auf Mehrarbeitszeit, wenn sie über ihre tägliche Arbeitszeit hinaus an Fortbildungen teilnehmen. (höchstens 8 Stunden)
  • Ein Fortbildunsgtag beinhaltet mindestens 6 Arbeitsstunden plus Pausen.
  • Die Arbeitszeit an diesen Tagen (Teamfortbildungen, Planungstag,…) beträgt für die Vollzeitkräfte einen ganzen Arbeitstag (= 6 Arbeitszeitstunden + 1,5 Std. Pause verteilt auf den Tag).
  • Für die Essensverpflegung bei Teamtagen / Teamschulungen / Teamfortbildungen ist das Team eigenverantwortlich.
  • Sollte ein Raum für Fortbildungen gebucht werden, ist auch dieser über den Fortbildungsetat der Kita abzurechnen.
  • Beim Besuch externer Fortbildungen wird die Rechnung des Anbieters über den Fortbildungsetat der Kita abgerechnet. Sind Essenskosten enthalten, müssen diese nicht herausgerechnet werden.
  • Bei Fortbildungen, die Module zur Fachkraft für den Situationsansatz beinhalten, muss bis zu Modul 4 kein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Kosten sind über den Fortbildungsetat der Kita zu verrechnen. Die Module 1 bis 4 können mit der Kita-Leitung geklärt werden. Ab Modul 5 muss über den Träger ein Antrag beim Vorstand gestellt werden.
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