Elternversammlung
- Jedes Jahr bis Ende Oktober wählt die Elternversammlung den Elternausschuss.
- Die Elternversammlung hat drei Aufgaben:
1. Entgegennahme von Berichten über „wichtige Entwicklungen“
2. Die „Erörterung grundsätzlicher Fragen“
2. Die Wahl des Elternausschusses
- In der Elternversammlung tagen alle Eltern einmal im Jahr gemeinsam und gruppenübergreifend. Daneben können Gruppenelternabende durchgeführt werden- diese haben aber nicht die Kompetenz einer Elternversammlung.
- Kita- Leitung und Träger nehmen an der Versammlung teil und laden hierzu ein.
- Weitere Elternversammlungen werden auf Beschluss des Elternausschusses, durch den Träger oder auf Verlangen von 20% der Eltern einberufen.
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