Foto: Thomas Brenner

Dienstplan

  • Jede Kindertageseinrichtung erstellt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen einen Dienstplan.
  • Hierin werden Pausen-, Team- und Verfügungszeiten aller Mitarbeitenden berücksichtigt.
  • ACHTUNG: Eine gesetzliche Pause muss spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit erfolgen.
  • Beim Dienstplan ist die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes zu beachten, ebenso die vertraglich festgelegte Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen (Vollzeit, Teilzeit).
  • Dienstpläne sind nach den gültigen Archivierungsfristen aufzubewahren.
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