Dienstplan
- Jede Kindertageseinrichtung erstellt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen einen Dienstplan.
- Hierin werden Pausen-, Team- und Verfügungszeiten aller Mitarbeitenden berücksichtigt.
- ACHTUNG: Eine gesetzliche Pause muss spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit erfolgen.
- Beim Dienstplan ist die Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes zu beachten, ebenso die vertraglich festgelegte Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen (Vollzeit, Teilzeit).
- Dienstpläne sind nach den gültigen Archivierungsfristen aufzubewahren.
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