Foto: Thomas Brenner

Dienstfahrten

  • Dienstfahrten sind auf die notwendigsten zu reduzieren.
  • Dienstfahrten sind innerhalb des Budgets (= tatsächliche Höhe im Haushaltsplan der einzelnen Einrichtungen abgebildet) im dienstlichen Interesse genehmigt.
  • Das Formular Fahrtkostenabrechnung ist auszufüllen.
  • Zur Zeit gibt es eine Erstattung von 0,35€/km.
  • Bei einer Überschreitung sind die Mehrkosten auf Wunsch als Spende quittierbar.
  • Berechnet und erstattet wird der kürzeste Weg. Dies ist entweder von Zuhause zum Zielort ODER von der Dienststelle zum Zielort.
  • Fahrten zur Dienststätte sind grundsätzlich nicht ansetzbar, auch wenn man dienstlich bedingt an einem Tag mehrmals von zu Hause in die Einrichtung fährt.
  • Fahrtkosten, die durch den Besuch regionaler Fortbildungen entstehen, werden über die Fortbildungskosten abgerechnet.
  • Die Parkgebühren können mit der entsprechenden Quittung abgerechnet werden. Der Beleg ist an zu tackern. Wichtig für die Abrechnung ist, dass die erste Fahrt nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen darf.
  • Auf den Abrechnungen sind die Objektnummern der Kita zu vermerken.
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