Foto: Thomas Brenner

Betriebsausflug

  • Der Betriebsausflug ist keine Mehrarbeit für den Mitarbeitenden und er ist nicht verpflichtend. Nimmt jemand nicht teil, ist ein Tag Urlaub dafür zu nehmen.
  • Für jeden teilnehmenden Mitarbeiter*in (auch Mütter in der Elternzeit) stehen 10 € zur Verfügung und können nicht anderweitig verwendet werden. Eine Fahrtkostenabrechnung darüber hinaus ist nicht möglich.
  • Menschen die in der Kita arbeiten, aber nicht beim Verbund beschäftigt sind, wie z.B. die I-Kräfte, Mitarbeiter*innen von Reinigungsfirmen oder Sprachförderkräfte, können auch am Ausflug teilnehmen und erhalten auch den Zuschuss des Trägers.
  • Der Betriebsausflug muss einen geselligen Anteil haben. Eines der wichtigsten Ziele des Betriebsausfluges ist es, das Miteinander im Team zu fördern. z.B. nur ein Kinobesuch würde dies nicht erfüllen. Der Betriebsausflug muss mindestens 6 Zeitstunden umfassen und darf nicht den Werten der Prot. Kirche zuwiderhandeln, z.B. Besuch einer Schießhalle, Glücksspiel oder Besuch einer Wahlveranstaltung der NPD.
  • Sollte jemand kurzfristig erkranken und dadurch nicht wie geplant am Betriebsausflug teilnehmen können, so werden die entstandenen Kosten in Höhe von 10 € durch den Träger übernommen.
  • Die Leitung ist verantwortlich für die korrekte Auszahlung und lässt sich dies in einer Liste gegenzeichnen. Dann erfolgt die Abrechnung über die monatliche Abbuchung.
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