Foto: Thomas Brenner

Baumaßnahmen

  • Bauliche Maßnahmen sind Aufgaben des Gebäudeträgers. Der Gebäudeträger ist die zuständige Kirchengemeinde oder die GAG.
  • Es gibt eine einfache Regel hierzu: Alles was beim Auszug der Einrichtung im Gebäude verbleibt, liegt im Aufgabenbereich des Gebäudeträgers bzw. der GAG. Der Rest wird vom Verbund finanziert und in Schuss gehalten.
  • Angebote für bauliche Maßnahmen einzuholen, ist nicht die Aufgabe der Leitungskräfte in den Kitas.
  • Mängel oder Veränderungsbedarf sind mit Frau Schäfer- Koop im Trägerbüro zu kommunizieren.

 

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