Bauliche Maßnahmen sind Aufgaben des Gebäudeträgers. Der Gebäudeträger ist die zuständige Kirchengemeinde oder die GAG.
Es gibt eine einfache Regel hierzu: Alles was beim Auszug der Einrichtung im Gebäude verbleibt, liegt im Aufgabenbereich des Gebäudeträgers bzw. der GAG. Der Rest wird vom Verbund finanziert und in Schuss gehalten.
Angebote für bauliche Maßnahmen einzuholen, ist nicht die Aufgabe der Leitungskräfte in den Kitas.
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