Ausschankgenehmigung
- Die Ausschankgenehmigung wird zum Beispiel für ein Kindergartenfest benötigt. Diese wird beim zuständigen Ordnungsamt beantragt (mindestens 14 Tage vorher). Ob eine Veranstaltung dort beantragt werden muss oder nicht, hängt davon ab, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Dies ist im Gaststättengesetz geregelt:
- 12 Gestattung GastG
1. Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
2. (weggefallen)
3. Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden.
- Der besondere Anlass ist zum Beispiel eine Werbeveranstaltung einer Firma, ein Fest eines Vereines oder einer Arbeitsgemeinschaft, ein Kindergartenfest, usw., an dem Alkohol ausgeschenkt wird.
- Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 € und müssen mit dem Festerlös verrechnet werden.
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