Foto: Thomas Brenner

Schaden an Hilfsmittel von Kinder (z.B. Brille, Hörgerät, Zahnspange, Insulinpumpe, Rollstuhl)

Wird das Hilfsmittel während des Aufenthalts in der Kita, auf dem Weg dorthin oder nach Hause beschädigt, so kann dies gesetzlich
unfallversichert sein. Der Hilfsmittelschaden wird dem Gesundheitsschaden gleichgestellt.
In diesen Fällen übernimmt die Unfallkasse entweder die Reparaturkosten für ein beschädigtes Hilfsmittel oder – bei Verlust oder
Zerstörung – die Kosten für ein neues Hilfsmittel.

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz darf den Schaden jedoch nur ersetzen, wenn:
• das Hilfsmittel zum Unfallzeitpunkt bestimmungsgemäß getragen wurde und
• die Beschädigung durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis verursacht
wurde.

Die Kita- Leitung erstellt wie üblich eine Unfallanzeige. Außerdem händigt diese den Eltern eine Kopie zusammen mit diesem Merkblatt aus: Brille_im_Schulalltag

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