Foto: Thomas Brenner

Bildschirmarbeitsplatzbrille

Mir wurde vom Augenarzt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille verordnet oder der Bedarf bei der dienstlichen Augenuntersuchung festgestellt.

Wie läuft das nun und an wen muss ich mich wenden?

Nutzen Sie unseren Rahmenvertrag mit der Fielmann AG

Zwischen dem Verbund und der Fielmann AG besteht  ein Rahmenvertrag.
Dafür gibt es ein einfaches Verfahren:

Zunächst schicken Sie ärztliche Verordnung oder die Empfehlung aus der dienstlichen Augenuntersuchung (BG-Prevent) an traeger@evkitalu.de.

Sie bekommen von uns einen „Bestellschein“, mit dem Sie in jeder Fielmann-Filiale Ihre Brille beauftragen können.

Mit Fielmann ist vereinbart, dass Sie Gläser in folgender Qualität erhalten:

  • mit Blau-UV-Filter,
  • Superentspiegelt
  • Hartschutzschicht
  • Pflegeleichtschicht
  • Raumkomfortgläser

Für die Brille selbst übernehmen wir keine Kosten diese kann aus dem Kostenlosgen Angebot von Fielmann ausgewählt werden.

Sie kümmern sich nur noch um Ihre Brille. Die papiermäßige Abwicklung des Auftrages und die Rechnungsstellung laufen direkt über Ihren Arbeitgeber und Sie haben damit nichts mehr zu tun.

Muss ich zu Fielmann?

Nein, Sie können selbstverständlich einen Optiker Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Wir erstatten Ihnen hier maximal 164 €. Sie brauchen dann im Vorfeld nichts einzureichen. Reichen Sie, wenn die Brille gefertigt ist, folgende Unterlagen über Traeger@evkitalu.de ein.

  • eine Kopie der augenärztlichen Verordnung oder
  • eine Kopie der Empfehlung aus der dienstlichen Augenuntersuchung
  • eine Kopie der Rechnung für die Brille
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