Grundsätzlich ist eine Ständig-Bestellte Stellvertretung zur unentgeltlichen Vertretung der Leitung verpflichtet. Der Verbund hat für sich entschieden, dass wir bei besonderen Vertretungssituationen eine Zulage auf Antrag rückwirkend auszahlen werden.
Nach 2 Monaten Ausfall und Vertretung der Kita- Leitung kann die Ständig-bestellte Stellvertretung einen formlosen Antrag (E-Mail) beim Träger stellen.
Daraufhin wird der Träger dies prüfen und sollte die Einzelfallprüfung eine Zulage rechtfertigen, rückwirkend das Gehalt auf das Leitungsgehalt aufstocken.
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