Foto: Thomas Brenner

Ausbildung

  • Die Einrichtungen im Verbund sind Ausbildungsbetriebe und bilden Erzieher*innen aus. Jede Kita hat Ausbildungsstellen für das Anerkennungspraktikant*innen, Mitarbeiter*innen in der dualen oder praxisintegrierten Ausbildung und jeweils eine Stelle für das FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr). Die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse sind von der Größe der Kita abhängig.
  • Über die Einstellung von Berufspraktikant*innen  entscheidet formal die Leitung der jeweiligen Kita, nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen des Trägers. Die Bewerbungsunterlagen werden über die Kita an die pädagogische Gesamtleitung weitergereicht und von ihr entsprechend bearbeitet. Bewerbungen für duale/praxisintegrierte Ausbildungen werden nach formaler Prüfung und Vorstellungsgespräch beim Träger an die Kita weitergeleitet. Erst dann ist eine Hospitation möglich.
  • Einstellungen im Rahmen des FSJ erfolgen ohne den Verbund direkt über die Kita und in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Speyer. Die Leitung unterschreibt den Vertrag mit der FSJ-Kraft. Der Verbund hat für alle Einrichtungen Rahmenverträge mit dem Diakonischen Werk geschlossen. In Ausnahmefällen sind auch FSJ´ler von anderen Trägern (z.B. DRK) möglich. Diese sind mit der pädagogischen Gesamtleitung schon bei der Anbahnung abzusprechen.
  • Praktika im Rahmen des BASF Ausbildungsverbundes sind möglich. Hierfür besteht ebenfalls ein Rahmenvertrag. Der konkrete Einsatz von Praktikanten muss umgehend der pädagogischen Gesamtleitung gemeldet werden.
  • Alle Ausbildungen und Praktika, die länger als 14 Tage andauern, müssen mit der pädagogischen Gesamtleitung geklärt werden. Unbegleitete Praktika (z.B. Freiwillige) können die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.
  • Die Praxisanleitung muss fachlich gewährleistet sein. Der Beschäftigungsumfang einer Praxisanleitung muss mindestens eine ¾ Stelle umfassen. Jede*r Auszubildende*r muss im Sinne der Fachschulverordnung betreut werden und eine ausgebildete Praxisanleitung ist steht nachzuweisen. Das mittelfristige Ziel in allen Einrichtungen ist es, eine Praxisanleitung mehr als vorhandene Ausbildungsverhältnisse vorzuhalten.

 

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