Vertretungsregelung

Über eine Mehrauszahlung bei Vertretungskräften kann folgendes geregelt werden:

  • Krankheit (auch ohne Krankmeldung – ab dem 1. Tag)
  • Fortbildung
  • Freistellung von Mitarbeiter*innen für ein Ehrenamt
  • Dienstbezogene fachliche Sitzungen wie z.B. Dienstbesprechung, Leitungskonferenz, Kita + QM Fachtage, Netzwerktreffen, Qualitätswerkstätten
  • Mehrarbeit / Überstunden
Zurück
Copyright ©2023