Vertretungsregelung
Über eine Mehrauszahlung bei Vertretungskräften kann folgendes geregelt werden:
- Krankheit (auch ohne Krankmeldung – ab dem 1. Tag)
- Fortbildung
- Freistellung von Mitarbeiter*innen für ein Ehrenamt
- Dienstbezogene fachliche Sitzungen wie z.B. Dienstbesprechung, Leitungskonferenz, Kita + QM Fachtage, Netzwerktreffen, Qualitätswerkstätten
- Mehrarbeit / Überstunden
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