Impfen

Es wird zukünftig ein Impfberatungsnachweis von der Kita eingefordert. Das bedeutet, die Eltern müssen nachweisen, dass sie „aktuell“ über die Impfungen informiert wurden. Legen sie diesen Nachweis nicht vor, wird dies meldepflichtig ans Gesundheitsamt weitergegeben; § 10a des Infektionsschutzgesetzes greift hier.

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